Hausordnung

Hausordnung für BesucherInnen | Gäste

Hausordnung über Ordnung und Verhalten der BesucherInnen und Gäste im Konzerthaus Weinviertel.
Betreiber: Marktgemeinde Ziersdorf, Hauptstraße 1, 3710 Ziersdorf.
Geltungsbereich: Alle Räumlichkeiten des Konzerthauses Weinviertel, kurz im nachfolgenden Text KHW genannt.

Allgemeine Verhaltensrichtlinien

  1. Weisungsbefugnis: Alle BesucherInnen, Gäste und sonstige Dritte sind verpflichtet, den Anweisungen zur Einhaltung der Ordnung und der Sicherheit von Leben und Eigentum im KHW nachzukommen, sowie den Anordnungen des Personals/Veranstalters Folge zu leisten.
  1. Anerkennung der Hausordnung: Mit Betreten des räumlichen Geltungsbereiches des KHW, erkennen die BesucherInnen die Geltung der vorliegenden Hausordnung an.
  1. Geltungsbereich: Die Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für das gesamte Gebäude – sprich alle Räumlichkeiten einschließlich aller Zufahrtsbereiche und Flächen im Außenbereich.
  1. Regelverstoß: Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Hausordnung können zu einem sofortigem Verweis, einem Ausschluss von der Veranstaltung oder in schweren Fällen zu einem dauerhaften Hausverbot im KHW führen.
  1. Ziel der Hausordnung: Ziel der Hausordnung ist es, die Gefährdung oder Beschädigung von Personen und Sachen zu verhindern, einen störungsfreien Ablauf von Veranstaltungen zu gewährleisten und das KHW vor Beschädigungen, gefährlichen Ereignissen und Verunreinigungen zu schützen.
  1. Hausrecht: Das KHW übt das Hausrecht in der gesamten Anlage aus. Weiters ist es auch möglich, dass bei Veranstaltungen das Hausrecht durch den Veranstalter und/oder dem vom Veranstalter beauftragten Sicherheitsdienst ausgeübt wird.
  1. Zutritt und Aufenthalt: Der Zugang und Aufenthalt im KHW wird bei kostenpflichtigen Veranstaltungen ausschließlich gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte oder einer für den Veranstaltungstag gültigen Akkreditierung gewährt. Alle BesucherInnen müssen während des Aufenthaltes im KHW ihre Eintrittskarten mit sich führen und diese auf Verlangen des Veranstalters oder des Sicherheitsdienstes vorzeigen und gegebenenfalls zur Überprüfung aushändigen. Akkreditierungen (Presse, Künstler etc.) sind jederzeit gut sichtbar zu tragen. Die Gültigkeit und Nutzbarkeit der Eintrittskarte ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB für den Erwerb der Eintrittskarten im KHW. Für Rollstuhlfahrer stehen Plätze zur Verfügung. Bei der Bestellung ist bereits auf den Bedarf eines Rollstuhlplatzes hinzuweisen.

Alle BesucherInnen sind – u.a. aus sicherheitstechnischen Gründen – verpflichtet, Regenschirme, Überkleider und dgl. in der dafür vorgesehenen Garderobe abzugeben. Das Mitbringen von Gegenständen aus zerbrechlichem, splitterndem oder besonders hartem Material (insbesondere Flaschen, Becher und Dosen) bei Abendveranstaltungen der Marktgemeinde Ziersdorf im Ludwig Streicher-Saal ist verboten.

  1. Gültigkeit der Eintrittskarten: Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des KHW ihre Gültigkeit.
  1. Alkohol und Drogen: Das Personal des KHW/der Veranstalter ist auch berechtigt, Personen den Zutritt zu verwehren bzw. des Hauses zu verweisen, wenn diese augenscheinlich betrunken sind oder unter Einfluss von Drogen stehen, selbst wenn diese Personen über eine gültige Eintrittskarte verfügen.
  1. Kinder und Jugendliche: Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren wird der Zutritt zu Abendveranstaltungen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Erziehungsberechtigte haben ihre Aufsichtspflicht zu gewährleisten.
  1. Verbotene Gegenstände: Allen BesucherInnen, die das KHW betreten, ist es untersagt Waffen jeder Art; Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschosse eingesetzt werden können; Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, offenes Feuer – ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge, Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind, pyrotechnisches Material jeglicher Art; Stangen, Stöcke, etc.; mechanisch oder elektrisch betriebene Lärminstrumente (zum Beispiel Megaphone, Gasdruckfanfaren), Schriften, Plakate und andere Gegenstände, die jedweder Meinungskundgebung, (zum Beispiel rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches oder politisches Propagandamaterial) dienen; sperrige Gegenstände wie Reisekoffer, große Taschen, Rucksäcke, Fahrräder, Spiel- und Sportgeräte, Kinderwagen sind auf Aufforderung in der Garderobe abzugeben; Laserpointer und Trillerpfeifen; Drogen im Sinne des Suchtmittelgesetzes; Rauchen; jegliche Art von Lebensmittel und Getränken (dies gilt für Abendveranstaltungen der Marktgemeinde Ziersdorf im Ludwig Streicher-Saal). Ausgenommen von diesem Verbot sind Nahrungsmittel von Babys und Kleinkindern; Tiere jeglicher Art.
  1. Verhalten: Alle BesucherInnen haben bei einer Räumung oder Evakuierung der Veranstaltungsbereiche im KHW ihrer Mitwirkungspflicht nachzukommen und diese bestmöglich zu unterstützen. Jeder hat den Anordnungen der Sicherheitskräfte, insbesondere der Polizei, der Feuerwehr, der Brandschutzbeauftragten und des Veranstaltungsleiters Folge zu leisten. Durchsagen im KHW sind zu beachten und den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
  1. Rücksicht: Alle BesucherInnen haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
  1. Schäden: Kommt es zu Personen- oder Sachschäden, so ist dies bei einem/ einer MitarbeiterIn des KHW, des Sicherheitsdienstes oder einem/einer MitarbeiterIn des Veranstalters im Empfangsbereich oder Garderobenbereich unverzüglich mitzuteilen.
  1. Fluchtwege: Sämtliche Auf- und Abgänge sowie die Fluchtwege und Notausgänge sind jederzeit uneingeschränkt freizuhalten.
  1. Feuerlöscheinrichtungen und sonstige Technik: Sämtliche technische Einrichtungen wie Feuermelder, Hydranten, elektrische Verteilungs- und Schalttafeln, Fernsprechverteiler sowie Heiz- und Lüftungsanlagen müssen jederzeit frei zugänglich und unverstellt bleiben.
  1. Durchsetzung der Hausordnung: Das KHW und der von ihnen eingesetzte Sicherheitsdienst werden nach Ermessen unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen dafür sorgen, dass die Hausordnung befolgt wird. Das Recht seitens des KHW von den BesucherInnen im Fall des Falles Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt.
  1. Haftung: Das Betreten des KHW erfolgt auf eigene Gefahr. Für Personen- und Sachschäden, die durch Dritte verursacht werden, haftet das KHW nicht.
  1. Haftung Dritter: Die Haftung des KHW und seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich welcher Art, ist mit Ausnahme von Personenschäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  1. Verlust: Das KHW/Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dies auf einem schuldhaften Verhalten seines Personals beruht. Gefundene Gegenstände werden gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen als Fundgegenstände betrachtet.
  1. Kinder: Die BesucherInnen haften nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Eltern haften für ihre Kinder.
  1. Lärm: Bei einigen Veranstaltungen besteht aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Das KHW/Der Veranstalter haften für Hör- und Gesundheitsschäden im Rahmen der gesetzlichen Haftung nur dann, wenn ihnen und ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden können.
  1. Unfälle: Unfälle und Verletzungen im KHW oder Schäden sind dem KHW / Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.
  1. Fotografieren, Filmen, Video und Tonaufnahmen: Das Fotografieren, Filmen, Video- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich nur mit Zustimmung des KHW/des Veranstalters gestattet. Weiters erklären sich die BesucherInnen mit eventuell entstandenen Bildaufnahmen als entschädigungslos einverstanden.
  1. Berühren von Ausstellungsgegenständen: Das Berühren von Ausstellungs- und Kunstgegenständen sowie Bildern, Skulpturen und anderen Exponaten ist grundsätzlich nicht gestattet.

Schlussbestimmungen

Diese Hausordnung tritt am 01.03.2025 in Kraft.
Die Hausordnung kann von KHW jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe dieser Hausordnung ersetzt jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.
Diese Hausordnung ist im Kassenbereich des KHW öffentlich ausgehängt.

atk, 01.03.2025